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Autofahrer müssen zahlen bei Crash mit der Polizei
Saarbrücken:
Autofahrer, die in einen Unfall mit Polizei-
Das entschied das Landgericht Saarbrücken. Die Richter begründeten ihr Urteil mit den Sonderrechten für Rettungsfahrzeuge.
Deren Fahrer müssen darauf vertrauen können, dass ihnen alle anderen Verkehrsteilnehmer den Weg frei machen.
(Az.: 13 S 61/ 11)
Die Richter gaben der Klage einer Rettungsdienstorganisation gegen eine Autofahrerin statt. Ein mit Blaulicht und Martinshorn fahrender Einsatzwagen war mit der Autofahrerin zusammengestoßen, als diese links abbiegen wollte, obwohl sie von dem Rettungsfahrzeug überholt worden war.
Das LG sah die Schuld allein bei der Frau. Der Rettungssanitäter hätte nur dann eine Mitschuld gehabt, wenn er nicht sicher gewesen wäre, dass ihn die Autofahrerin auch wahrnimmt. Grundsätzlich dürften Verkehrsteilnehmer Rettungsfahrzeuge nicht behindern.
dpa/tko/LTO-
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